Die Europäische Kommission nimmt Meta ins Visier, da der Konzern möglicherweise gegen den Jugendschutz verstösst.
Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Meta.
Die EU-Kommission eröffnet ein Verfahren gegen Meta. - Andre M. Chang/ZUMA Press Wire/dpa

Die Europäische Kommission eröffnet wegen des Verdachts auf Verstösse gegen den Jugendschutz ein Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta. Es gebe die Befürchtung, dass die Gestaltung der Dienste einschliesslich ihrer Algorithmen bei Kindern ein Suchtverhalten auslösen könnten, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.

Befürchtet werden demnach insbesondere sogenannte Rabbit-Hole-Effekte (auf Deutsch: Kaninchenbau). Damit ist gemeint, dass man sich so tief in einem Thema verliert, dass man nicht mehr herausfindet – ähnlich wie sich die Hauptfigur in der Geschichte «Alice im Wunderland» in einem Kaninchenbau verliert. Algorithmen – vereinfacht gesagt, von Menschen geschriebene Anleitungen für Computer – können theoretisch solche Verhaltensmuster erkennen und ausnutzen, damit Nutzerinnen und Nutzer mehr Zeit auf einer Plattform verbringen.

Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) unter anderem verpflichtet, Minderjährige besonders zu schützen. Es verbietet sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten beruht. Ausserdem müssen Risiken bewertet und abgeschwächt werden, die Schwächen und die Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen und süchtiges Verhalten verursachen.

Weitere Untersuchungen geplant

Die Kommission hat Zweifel, dass Meta diesen Regeln zum Jugendschutz ausreichend nachkommt. Auch die Methoden des Konzerns zur Alterskontrolle gäben Anlass zur Sorge. Diese seien möglicherweise nicht wirksam. Die Kommission will nun weiter Beweise sammeln, etwa durch Befragungen. Mit der Einleitung des Verfahrens werde zunächst nur ein Verdacht geprüft, das Ergebnis steht noch nicht fest.

Bereits Ende April hatte die Kommission ein Verfahren gegen Meta eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht, der Konzern habe sich im Umgang mit politischer Werbung nicht an den DSA gehalten. Denn durch das Gesetz müssen sich Plattformen nicht nur an schärfere Regeln zum Jugendschutz halten, sondern auch schneller und schärfer als früher gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hass und Hetze im Netz vorgehen. Sonst drohen ihnen saftige Geldbussen. Grundsätzlich müssen grosse Dienste wie Facebook oder Tiktok mehr Regeln befolgen als kleine.

Gegen die Online-Plattform TikTok und den Kurznachrichtendienst X (früher Twitter) laufen bereits Verfahren. Bei Tiktok wird geprüft, ob der chinesische Konzern mit seiner App-Version Tiktok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet. X wurde nach Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel ein Fragenkatalog geschickt, den die Firma wohl nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet hatte. Mitte Dezember war ein Verfahren gegen X eingeleitet worden.

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